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Herzlich Willkommen auf der (neuen) Internetseite des Behindertenbeirats der Stadt Gladbeck

„Eine Gesellschaft für alle“

Der Behindertenbeirat der Stadt Gladbeck setzt sich dafür ein, dass Inklusion in Gladbeck möglich wird.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
Artikel 3 Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz

Auch wenn es der zitierte Satz aus unserer Verfassung verbietet, sind Menschen mit Behinderungen nach wie vor Benachteiligungen ausgesetzt. Für Menschen mit Behinderungen ist es in der Regel schwieriger, eine Arbeit oder eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden.

Auch die Herstellung persönlicher und selbstbestimmter Mobilität und damit verbunden die barrierefreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die städtebauliche Barrierefreiheit stellen wesentliche Voraussetzungen für die gleichberechtigte und wirksame gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dar.

Bereits im Jahr 1987 wurde in Gladbeck die „Arbeitsgemeinschaft zur Integration von Menschen mit Behinderung“ gegründet. Also schon Jahrzehnte vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Stadt Gladbeck die Integration von Menschen mit Behinderung aufgegriffen.

Bestärkt durch jahrelange gute Arbeit wurde im Jahr 2011 die „Arbeitsgemeinschaft zur Integration von Menschen mit Behinderung“ in den „Behindertenbeirat der Stadt Gladbeck“ umgewandelt und in der Hauptsatzung verankert. Die Verankerung des Behindertenbeirats in der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck war sicherlich ein Zeichen von Wertschätzung der guten Arbeit dieses Gremiums durch den Gladbecker Rat.

Der Behindertenbeirat hat seine Aufgaben und Zielsetzungen in einer Geschäftsord-nung festgeschrieben, die er am 21.09.2011 beschlossen hat. Aufgabe des Behindertenbeirates ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen dieser Stadt wahrzunehmen und auf die Einhaltung ihrer Rechte zu achten.

Der Behindertenbeirat bekämpft alle Formen der Ausgrenzung oder Abwertung von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen. Er fördert Initiativen und Aktivitäten von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen und unterstützt den gesellschaftlichen Dialog. Der Behindertenbeirat berät Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen und nimmt hierzu Stellung. Die vom Behindertenbeirat erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen werden nach besonderer Beschlussfassung den Ausschüssen der Stadt Gladbeck zugeleitet.

Vertreter des Behindertenbeirates nehmen an diversen Ausschusssitzungen teil, beraten bei Baumaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit und arbeiten eng mit den Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen in der Stadt Gladbeck zusammen. Anregungen, Anträge etc. werden zunächst im Vorstand besprochen und in der Vollversammlung beschlossen. Der Behindertenbeirat hat maßgeblichen Einfluss an der Erstellung des Behindertenberichts der Stadt Gladbeck gehabt. Dieser Bericht ist auf der Homepage der Stadt Gladbeck online abrufbar. Die Zusammenarbeit zwischen dem Seniorenbeirat und dem Behindertenbeirat hat sich in der Vergangenheit mehrfach bestens bewährt.

Die Geschäftsführung wird durch Mitarbeiter/innen des Amtes für Soziales und Wohnen erledigt. Der Vorstand wird aus den Reihen der Mitglieder der Vollversammlung alle drei Jahre neu gewählt. Um auch nicht organisierten Personen die Möglichkeit zu geben, im Behindertenbeirat mitzuwirken, können bis zu 5 Mitglieder per Zufallswahl in den Behindertenbeirat gewählt werden. Das Verfahren hierzu ist in einer eigenen Wahlordnung geregelt.